Ab dem 15.06.2020 startet die Josefschule wieder in den Regelbetrieb. Wiederaufnahme des Regelbetriebs

von Johannes Winters

Sehr geehrte Eltern der Josefschule,

am 05.06.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden, die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 umzusetzen. In den Grundschulen soll daher ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband bis zu den Sommerferien unterrichtet werden. Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen: Im Mittelpunkt steht hierbei ein schon in anderen Ländern verfolgtes Konzept. Es ersetzt für die Schulen der Primarstufe die individuelle Abstandswahrung (1,50 m) durch ein Konzept, wonach konstante (Lern-)Gruppen gebildet und durch deren Trennung Durchmischungen vermieden werden.

Für den Schulalltag bedeutet dies:

  • Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten wird eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet. Wie bisher dürfen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände nicht betreten.
  • Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich das Sekretariat (Tel.: 02151/772065) und teilen mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist.
  • Die Notfallbetreuung endet mit Wirkung zum 15.06.2020.
  • Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Josefschule und der vorhandenen Kapazitäten wird derzeit überprüft inwiefern der OGT-Betrieb wiederaufgenommen werden kann. Hierzu erhalten alle Familien mit Betreuungsverträgen eine separate Benachrichtigung.

Unterrichtszeiten der jeweiligen Jahrgangsstufen bzw. Klassen:

Jahrgangsstufe bzw. Klasse Unterrichtsbeginn Unterrichtsschluss Gebäude
1A 08:00 Uhr 12:00 Uhr Nebengebäude
1B 08:30 Uhr 12:30 Uhr Nebengebäude
1C 09:00 Uhr 13:00 Uhr Nebengebäude
2. Jahrgang 08:00 Uhr 12:00 Uhr Hauptgebäude
3. Jahrgang 09:00 Uhr 13:00 Uhr Hauptgebäude
4. Jahrgang 10:00 Uhr 14:00 Uhr Hauptgebäude

Weiterhin gilt: Sie als Erziehungsberechtigte müssen darauf achten, dass Ihre Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag Johannes Winters

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