Einhaltung der Mundschutzpflicht an Haltestellen des ÖPNV

von Johannes Winters

Der Fachbereich Schule der Stadt Krefeld teilt mit, dass im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes die Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei aktuell häufig feststellen, dass insbesondere im Bereich von Haltestellen des ÖPNV das Gebot des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Mundschutzpflicht") von zahlreichen Personen nicht beachtet wird. Nach den Feststellungen der Ordnungskräfte handelt es sich bei dem betreffenden Personenkreis zu einem erheblichen Anteil um Schülerinnen und Schüler.

Nach dem gestern in Kraft getretenen Bußgeldkatalog handelt es sich bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht inzwischen um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 150 EUR zu ahnden ist. Nach den Vorgaben des Landes NRW besteht damit für die Ordnungskräfte grundsätzlich die Verpflichtung, ein solches Bußgeld umgehend festsetzen zu müssen. Die Option, es ggf. zunächst bei einer mündlichen Verwarnung belassen zu können, ist weggefallen.

Das Personal der Josefschule möchte daher dringend an Eltern und Kinder appellieren, das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes zum Schutze aller Bürgerinnen und Bürger bereits während des Schulwegs und im Besonderen beim Benutzen des ÖPNV mit zu tragen.

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