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Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld zum Tragen einer Alltagsmaske in Schulen der Primarstufe

von Johannes Winters

Maskenpflicht an Krefelder Grundschulen

 

Wie bereits in der Schulkonferenz in Aussicht gestellt, gilt mit der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld für den Zeitraum vom 16.112020 - 30.11.2020 die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske an allen Krefelder Grundschulen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske ist als Schutzmaßnahme nach §28 Absatz 1 IfSG unabdingbar und soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich verhindern.

 

Ab dem 16.11.2020 gelten auf der Grundlage der Allgemeinverfügung folgende Regeln:

1. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal der Grundschule sind ab sofort verpflichtet, eine Alltagsmaske auch dann zu tragen, wenn sie sich im Klassenverband im Unterricht aufhalten. Diese Verpflichtung entfällt für die Dauer der Frühstückspause (maximal 10 Minuten).

2. Die Regelungen unter Punkt 1 gelten ebenso für den Bereich des Offenen Ganztages. Auch hier besteht für Schülerinnen und Schüler, Betreuungskräfte und sonstiges Personal des Offenen Ganztages die Verpflichtung zum dauerhaften Tragen einer Alltagsmaske - auch innerhalb der Betreuungsräume und im gesamten Außengelände. Für das Mittagseesen entfällt die Verpflichtung (maximal 10 Minuten).

3. Personen, die die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske nicht beachten, werden von der Schulleitung vom Schulbetrieb ausgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die sich dieser Regelung widersetzen, können somit nicht am Unterricht teilnehmen.

4. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler jeden Schultag über frische Alltagsmasken verfügen. Es ist empfehlenswert, die Masken regelmäßig während der Schulzeit - im Idealfall alle zwei Stunden - zu wechseln.

 

Die Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld finden Sie hier.

 

 

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